Fast alle
Schulen verlangen jährlich oder halbjährlich Kopiergeld. Dazu gibt es bei
einigen Schulen noch eine weitere Abgabe, den sogenannten Schuleuro. Von diesem
werden dann unter anderem AGs finanziert.
Kopiergeld und Schuleuro sind illegal
In
Schleswig-Holstein gilt nach §13 SchulG die Lernmittelfreiheit. Das heißt, dass
es kein Schulgeld gibt, aber auch die Lernmittel, wie Bücher und Texte, von den
Schulen kostenlos gestellt werden müssen.
Bücher, die im Deutschunterricht
gelesen werden fallen allerdings nicht darunter, da eine erhebliche Bedeutung
auch außerhalb des Unterrichts verbleibt.
Dieses ist bei Kopien nicht oder nur
in seltenen Ausnahmen der Fall. Folglich sind sowohl Kopiergeld, als auch Schuleuro
illegal.
Nach
Angaben des Deutschen Kinderschutzbundes lebt in Lübeck jedes dritte Kind in
Armut. Für diese bedeuten die zusätzlichen Abgaben erhebliche finanzielle
Einbußen, insbesondere da der Schulbesuch noch viele zusätzliche Ausgaben
erfordert.
Staatliche
Hilfe durch das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es kaum. Das zur Verfügung
gestellte Geld reicht längst nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Bei Hartz IV wird das Geld nur selten rückerstattet denn Quittungen werden in
den seltensten Fällen ausgestellt und auch sonst werden die Ausgaben für die
Schule nicht immer übernommen. Zudem stellt der bürokratische Aufwand auch eine
zusätzliche Belastung dar, die manche Eltern schon von vornherein abschreckt.
Was dann?
Das Geld
für die Schulen darf nicht von den SchülerInnen oder deren Eltern kommen,
sondern muss vom staatlicher Seite zur Verfügung gestellt werden.