Montag, 17. September 2018

Lernmittelfreiheit durchsetzen – Das illegale Kopiergeld abschaffen!

Fast alle Schulen verlangen jährlich oder halbjährlich Kopiergeld. Dazu gibt es bei einigen Schulen noch eine weitere Abgabe, den sogenannten Schuleuro. Von diesem werden dann unter anderem AGs finanziert.

Kopiergeld und Schuleuro sind illegal

In Schleswig-Holstein gilt nach §13 SchulG die Lernmittelfreiheit. Das heißt, dass es kein Schulgeld gibt, aber auch die Lernmittel, wie Bücher und Texte, von den Schulen kostenlos gestellt werden müssen. 

Bücher, die im Deutschunterricht gelesen werden fallen allerdings nicht darunter, da eine erhebliche Bedeutung auch außerhalb des Unterrichts verbleibt. 

Dieses ist bei Kopien nicht oder nur in seltenen Ausnahmen der Fall. Folglich sind sowohl Kopiergeld, als auch Schuleuro illegal.

Dienstag, 4. September 2018

Auswertung der Schulumfrage

In den letzten Wochen haben wir eine Umfrage zur Situation an Schulen gemacht und diese gemeinsam ausgewertet.

Als störenden Kostenfaktor gaben die meisten der befragten SchülerInnen Kopiergeld und Fahrkarten an. Ebenso haben sich einige über den Preis für Essen und Bücher beschwert. Kaum Beschwerden gab es über Klassen- und Kursfahrten und Ausflüge.

Insbesondere der Punkt zu Kopiergeld ist interessant, denn in Schleswig-Holstein gilt nach §13 SchulG Lernmittelfreiheit. Die Schule muss Lernmittel, wie Bücher, bereitstellen. Auch Kopiergeld fällt darunter. Dennoch erheben viele Schulen Kopiergeld.