Foto: ver.di Nord |
In den letzten Tagen wies die Gewerkschaft
ver.di auf einen (weiteren) unhaltbaren Umstand am UKSH hin, der schon in der
sogn. „freien Wirtschaft“ für Empörung sorgen würde. Er ist aber umso
skandalöser im Falle des UKSH, da es sich bekanntlich in öffentlicher
Trägerschaft des Landes Schleswig-Holstein befindet.
Die SDAJ Lübeck / Südost-Holstein solidarisiert
sich ausdrücklich mit den gewerkschaftlichen Forderungen und veröffentlicht
daher an dieser Stelle die Pressemitteilung
von ver.di Nord:
Die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der
UKSH-Akademie, wonach die betriebliche Mitbestimmung für die circa 400
Auszubildenden der Krankenpflege oder Hebammen abgeschafft worden ist.
Seit gut
2 Jahren existiert an der UKSH-Akademie, einer der größten
Ausbildungseinrichtung in Schleswig-Holstein, keine Jugend- und
Auszubildenden-Vertretung mehr, weil der Arbeitgeber das juristisch untersagte.
Hintergrund:
Ausbildung wurde vom UKSH in die UKSH-Akademie ausgegliedert und formal hat das
UKSH keine Auszubildenden mehr. In der UKSH-Akademie findet aber nur der
theoretische Teil der Ausbildung statt, der praktische Teil weiterhin am UKSH.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass die betriebliche Mitbestimmung
für Auszubildende nur in dem Betrieb installiert werden kann, wo die praktische
Ausbildung stattfindet und die Ausbildungsverträge vereinbart werden. Demnach
hat das UKSH mit der Ausgliederung der UKSH-Akademie auch die Mitbestimmung
ausgegliedert.
Für
solche Fälle, sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass
Mitbestimmungsstrukturen per Tarifvertrag geregelt werden. Das UKSH verweigert
aber seit gut 2 Jahren die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft
ver.di. Auch das zuständige Sozialministerium sieht offenbar keinen
Handlungsbedarf, denn ver.di trifft dort bislang auf taube Ohren.
Foto: ver.di Nord |
„Die
betriebliche Mitbestimmung und die Betriebsverfassung sind die Herzstücke der
innerbetrieblichen Demokratie in der Arbeitswelt. Wenn an einem der größten
Ausbildungsbetriebe in Schleswig-Holstein die Betriebsverfassung ausgehöhlt
wird, dann ist das keine Kleinigkeit. Jahrelang zahlte man an der UKSH-Akademie
sittenwidrige Ausbildungsvergütungen, nun wird die Mitbestimmung für
Auszubildende abgeschafft. Das ist Ausdruck einer schlechten Unternehmenskultur
und ein Eingriff in die Betriebsverfassung. Dass die UKSH-Akademie und der
UKSH-Vorstand nicht bereit sind, die Mitbestimmungsangelegenheiten per
Tarifvertrag zu klären, wie bundesweit üblich, zeigt welche unglaubliche Ignoranz
gegenüber den Gremien der Betriebsverfassung in dem Unternehmen besteht und wie
äußerst gering die Wertschätzung gegenüber den eigenen Auszubildenden ist“,
sagte Steffen Kühhirt, zuständig bei ver.di Nord für Gesundheit und Soziales.
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