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DGB Nord veröffentlicht „Ausbildungsreport 2017
für Schleswig-Holstein“
Wir
veröffentlichen aus gegebenem Anlass an dieser Stelle Auszüge aus der
Pressemitteilung des DGB Nord zum Thema.
Der
„Ausbildungsreport 2017“ für Schleswig-Holstein dokumentiert erneut gravierende
Qualitätsmängel in den Betrieben. Die Ausbildungsvergütung liegt unter dem
Bundesschnitt. Nur 30 Prozent der Auszubildenden erlernen ihren Wunschberuf.
Nur 30,9 Prozent der Befragten rechnen damit, nach der Ausbildung übernommen zu
werden. Die Mehrheit der Auszubildenden sieht sich durch Arbeitsdruck oder
schlechte Arbeitsbedingungen „stark“ bis „sehr stark“ am Ausbildungsplatz
belastet. Die Zufriedenheit steigt bei Vorhandensein von Mitbestimmung und
Tarifverträgen sowie mit der Betriebsgröße.
Jeanine
Weigel, Bezirksjugendsekretärin des DGB Nord: „Die DGB-Jugend bleibt dabei -
wir brauchen dringend eine Reform des Berufsbildungsgesetzes.
Schleswig-Holstein kann dafür der Vorreiter im Bundesrat sein. Denn wenn sich
die Qualität der dualen Ausbildung nicht verbessert, wird sich die
Ausbildungslandschaft weiter spalten. Es wird nur noch wenige gute
Ausbildungsberufe geben und die Gefahr besteht, dass die Anzahl der unbesetzten
Ausbildungsstellen noch weiter steigt. Hier sind Betriebe und die
Landesregierung gefordert zu handeln. Unser Ausbildungsreport zeigt, wo es
Handlungsbedarf gibt: bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und natürlich
beim Einhalten der Arbeitszeiten.“
Die
DGB-Jugend Nord hatte anhand eines Fragebogens von September 2015 bis Juni 2016
rund 2.723 Auszubildende aus den 25 meistfrequentierten Ausbildungsberufen
befragt und in die Auswertung aufgenommen. Die wissenschaftliche Begleitung
erfolgte durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. Die
letzte Untersuchung war 2012 erfolgt. (…)
Wichtige Forderungen
Die
Ausbildungsqualität muss besser werden, vor allem im Tourismus des Nordens.
Dringend nötig ist die schlichte Einhaltung der gesetzlichen
Mindestvorschriften, insbesondere zu den Arbeitszeiten, dem Ausgleich der
Mehrarbeit und den Ausbildungsinhalten. Zudem muss das Berufsbildungsgesetz
(BBiG) dahin gehend erweitert werden, dass künftig keine Beschäftigung über die
vertraglich vereinbarte wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehen darf. Für
diese Ziele sollte sich auch die Landesregierung im Bundesrat bei einer
perspektivischen Novellierung des Berufsbildungsgesetzes einsetzen.
Ausbildende
Betriebe müssen einen betrieblichen Ausbildungsplan haben. Die für jede
Berufsausbildung vorgeschriebene sachliche und zeitliche Gliederung muss in
jedem Betrieb für jeden Auszubildenden konkretisiert werden. Die
Personalverantwortlichen sind schlichtweg gefordert, für ihre Bereiche
konkreter zu entscheiden, wer mit welcher Qualifikation wo und wann welche
Ausbildungsinhalte vermittelt und dies auch zu kontrollieren. Nur so kann die
fachliche Qualität der Ausbildung gesichert sein.
Der
Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA e.V. ist weiterhin dringend
gefordert, zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Lösungen zu entwickeln, die eine gute Ausbildung junger Menschen in der Branche
sicherstellt und damit Auszubildende nicht länger in gesetzeswidrigen Zuständen
belässt. Letztendlich konkurrieren auch die Hotel- und Gaststättenbetriebe auf
dem Ausbildungsmarkt um dieselben Jugendlichen. Die Tarifvertragsparteien sind
gefordert, die Auszubildendenvergütung und die Urlaubsansprüche deutlich zu
erhöhen und an die Bedingungen in anderen Branchen anzugleichen.
Die
Ausbildungsqualität muss gesichert werden durch Stärkung der Kontrollfunktion:
Der Takt der Besichtigungen und Kontrollen in „Problembranchen“ wie u.a. dem
Hotel- und Gastgewerbe muss dichter werden. Der Report macht deutlich, dass
bestehende Kontrollinstrumente – insbesondere der Kammern, aber auch der
Arbeitsschutzbehörden, für die das Land zuständig ist – offensichtlich nicht
bzw. schlecht funktionieren.Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und ggf. des
Jugendarbeitsschutzgesetzes ist natürlich zuvorderst die Aufgabe der
Unternehmen selbst.
Gleichzeitig sind die Arbeitsschutzbehörden gefordert, im Hotel- und Gastgewerbe (auch im Interesse der guten Ausbildungsbetriebe) die Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften wirkungsvoll zu kontrollieren. Da seit 2012 die Arbeitgeberseite kein besonderes Interesse an der Erarbeitung von gangbaren Lösungswegen zeigt, ist nun auch das Land verstärkt gefragt. Dazu könnte auch eine neue „Soko Gastro“ im Tourismusbereich beitragen. Dabei muss der Schutz der betroffenen Auszubildenden, welche die Missstände in den Ausbildungsbetrieben aufzeigen, garantiert und sichergestellt werden.
Gleichzeitig sind die Arbeitsschutzbehörden gefordert, im Hotel- und Gastgewerbe (auch im Interesse der guten Ausbildungsbetriebe) die Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften wirkungsvoll zu kontrollieren. Da seit 2012 die Arbeitgeberseite kein besonderes Interesse an der Erarbeitung von gangbaren Lösungswegen zeigt, ist nun auch das Land verstärkt gefragt. Dazu könnte auch eine neue „Soko Gastro“ im Tourismusbereich beitragen. Dabei muss der Schutz der betroffenen Auszubildenden, welche die Missstände in den Ausbildungsbetrieben aufzeigen, garantiert und sichergestellt werden.
Wir
fordern weiterhin, dass den aufgezeigten Mängeln unmittelbar und konkret
nachgegangen wird. Die Industrie- und Handelskammern müssen die Qualität der
Ausbildung dringend viel stärker überwachen und ggf. die Ausbildereignung
entziehen. Ausbildungsbetrieben mit Lösungsquoten über 30 Prozent im
Dreijahresmittel, welche gefährdete Auszubildende nicht für die
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Arbeitsagentur anmelden und in der
Arbeitszeit freistellen, muss die Ausbildereignung automatisch entzogen werden.
Nicht
zuletzt bedarf es einer neuen Ordnung am Arbeitsmarkt, welche die Einkommens-
und Lebensperspektiven junger Menschen sicherstellt. Das Hotel- und Gastgewerbe
steht als negatives Beispiel dafür, wie
durch prekäre Arbeitsverhältnisse die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten
einer ganzen Generation beschränkt werden.
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