Fast alle
Schulen verlangen jährlich oder halbjährlich Kopiergeld. Dazu gibt es bei
einigen Schulen noch eine weitere Abgabe, den sogenannten Schuleuro. Von diesem
werden dann unter anderem AGs finanziert.
Kopiergeld und Schuleuro sind illegal
In
Schleswig-Holstein gilt nach §13 SchulG die Lernmittelfreiheit. Das heißt, dass
es kein Schulgeld gibt, aber auch die Lernmittel, wie Bücher und Texte, von den
Schulen kostenlos gestellt werden müssen.
Bücher, die im Deutschunterricht
gelesen werden fallen allerdings nicht darunter, da eine erhebliche Bedeutung
auch außerhalb des Unterrichts verbleibt.
Dieses ist bei Kopien nicht oder nur
in seltenen Ausnahmen der Fall. Folglich sind sowohl Kopiergeld, als auch Schuleuro
illegal.